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Etwas für unsere Unternehmer bzw. Arbeitgeber

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Es hat etwas Belustigendes, wenn man feststellen kann, dass der Staat, doch Fehler macht trotz gegenteiliger Bekundungen eines „Bundesministers“ der besonderen Prägung!

Eine Klägerin hatte in Eigeninitiative, von der Bundesrepublik Deutschland die Rückerstattung ihrer gezahlten Maut verlangt. Sie beanstandete in ihrer Klage die eingerechnete und eingezogenen Kostenanteile der Verkehrspolizei plus der Verzinsung (nur) für den Zeitraum vom 1.Januar 2016 bis zum 27.Oktober 2020. Dem gab das Gericht nach einem abgelehnten Bescheid nun statt.

Es kam die Frage erneut bei uns an muss mir mein Arbeitgeber nicht die von mir geleisteten Überstunden bezahlen?

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Denn der Arbeitgeber ist nicht immer zwingend dazu angehalten geleistete Überstunden auch zu vergüten! Die Pflicht dazu besteht nur dann, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage erstens diese geleisteten Überstunden zulässt und der angesprochene Arbeitgeber diese Mehrarbeit auch angeordnet hat!

Viele von euch werden in ihren Arbeitsverträgen eine Klausel finden, dass geleistete Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt schon abgegolten ist! Stellt sich doch sogleich für uns die Frage, stimmt das denn?

Die immer noch anzutreffende Praxis, dass in den Arbeitsverträgen eine Regelung eingebaut ist, wonach die geleisteten Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt als „abgegolten“ beschrieben werden, sind unwirksam! Denn die entsprechenden Klauseln in diesen Arbeitsverträgen unterfallen der AGB – Kontrolle und benachteiligen den Arbeitnehmer unangemessen. Nur wenn die mit dem Gehalt abgegoltenen Überstunden angemessen eingegrenzt sind, ist diese Regelung wirksam.

Das kann doch nicht wahr sein? Doch!

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Stelle dir vor du wohnst von dem Ort deines Arbeitgebers weiter weg und musst mit deinem PKW jeden Tag pendeln. Und dann kommt es, du musst mal ….schnell !!!

Und genau das ist einem Arbeitnehmer aus Baden-Württemberg widerfahren. Er war mit seinem PKW auf dem Weg zu einem terminierten Geschäftsessen, Dabei unterbrach er die Anfahrt, da er dringend auf die Toilette musste. Dabei befand er sich auf einem abschüssigen Waldweg. Er vergaß einen Gang einzulegen und oder auch die Handbremse anzuziehen. Während er sein „Körperliches Problem „löste, kam sein PKW aber nun ins Rollen. Natürlich versuchte er sofort mit vollem körperlichem Einsatz das Fahrzeug zum Stehen zu bekommen, geriet da bei aber unter das rollende Auto. Es war dramatisch, denn er wurde dabei eingeklemmt und erstickte.

Der Rechtsstreit bestand in der Klärung, ob es sich hierbei um einen Arbeitsunfall gehandelt hat. Das Sozialgericht Stuttgart sah einen Arbeitsunfall in dem Vorgang. Doch die gesetzliche Unfallversicherung klagte gegen diese Entscheidung und ging in Berufung.

Arbeitszeit: Fragen und Antworten !

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Es kommt immer wieder die Frage wie lange darf ich Arbeiten?

Antwort: 10 Stunden am Tag, nicht mehr! Das beinhaltet auch gerade die Lenkzeit und das be. Und entladen.

 

Wo steht das?

Antwort im Arbeitszeitgesetz ArbZG im § 3.

 

Frage wo ist geregelt das die Be und Entladezeiten auch Arbeitszeit ist?

Antwort: Arbeitszeitgesetz § 21a.

 

Wie lange darf ich in einer Woche Arbeiten?

Antwort: 60 Stunden incl. Lenkzeit und Be. und Entladezeit

Arbeitsvertrag: Bitte an euch! zeigt mehr Selbstbewusstsein!

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Es sollte euch inzwischen aufgegangen sein, dass der Mangel an real und wertschöpfenden Menschen allgegenwärtig geworden ist.

Es war vorhersehbar etwa beim Fahrpersonal. Zukunftsorientierte Unternehmen bilden schon seit Jahrzehnten den eigenen Nachwuchs in einer dreijährigen Ausbildung zum BKF aus, um dem entgegenzuwirken. Das ist aber bei weitem nicht der Normalfall. Das inzwischen ca. 50% der Fahrschulabsolventen schon beim Erwerb einer normalen Fahrerlaubnis scheitern, scheint sich in manche Chefetagen noch nicht herumgesprochen zu haben.