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Kündigung bei Krankschreibung

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Wir haben schon einmal vor längerer Zeit auf die Probleme bei einer Kündigung, egal ob vom Arbeitgeber oder der Arbeitnehmerseite ausgesprochen hingewiesen. Dazu kam es am Bundesarbeitsgericht zu einem grundlegenden Urteil im Verfahren, Az 5 AZR 137/23, wer also genau in die Einzelheiten eintauchen will sollte sich dieses besorgen.

Nach dem ersten Blick auf Eure Finanzen nun den nächsten

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Es ist die Pflicht derjenigen, die sich den Titel der Arbeitnehmervertreter anheften, dieses auch im Ganzen nachprüfbar umzusetzen, so wie wir es in der GTL gewohnt sind, für unsere Mitglieder zu tun.

Die Gefährdung unserer (noch) vorhandenen Arbeitsplätze wird uns jeden Tag aufs Neue vor Augen geführt. Und ja, die quasi Verdoppelung der Maut und die skandalöse Doppelbesteuerung mit dieser unerträglichen CO²-Steuer gefährden nicht nur unsere Arbeitsplätze, nein, diese Zwangsbesteuerung haben wir als Arbeitnehmer selbst zu „ertragen“ und ohne Meckern zu tragen, sonst besteht die Gefahr zu den ominösen „Rechten“ gezählt zu werde!

Andere setzen darauf das wir schnell alles vergessen, oder?

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Auf unserer Internetseite kann man es nachprüfen, dass „Arbeitnehmerinteressenvertreter“ der ganz besonderen Art vermutlich auf die Vergesslichkeit der Arbeitnehmer hoffen!      

                                                                                                                                                      Weit gefehlt!

Im Jahr 2020 verwies unsere Fachgewerkschaft GTL im CGB schon auf eine erhellende Gegebenheit wie andere ihre dubiosen Interessen durchsickern lassen, die in der veröffentlichen Presse wundersamerweise nachzulesen waren.

Azubis!? Es verwundert uns nicht!

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Bekanntlich finden sich in unseren immer stärker werdenden Reihen eine große Anzahl von Kollegen und Kolleginnen, die in ihren jeweiligen Berufsgruppen einen Meisterbrief und auch eine Lehrbefugnis vorweisen können. Diese Mitglieder stehen jeden Tag an der Seite unserer wachsenden Zahl an Auszubildenden positiv zur Seite. Und so war es für uns auch keine Überraschung das wir einige male angeschrieben wurden von Seiten der Ausbilder oder Ausbilderinnen zu folgender Frage einen Artikel auf unsere Seite zu setzen.