Arbeitszeit: Fragen und Antworten !

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Es kommt immer wieder die Frage wie lange darf ich Arbeiten?

Antwort: 10 Stunden am Tag, nicht mehr! Das beinhaltet auch gerade die Lenkzeit und das be. Und entladen.

 

Wo steht das?

Antwort im Arbeitszeitgesetz ArbZG im § 3.

 

Frage wo ist geregelt das die Be und Entladezeiten auch Arbeitszeit ist?

Antwort: Arbeitszeitgesetz § 21a.

 

Wie lange darf ich in einer Woche Arbeiten?

Antwort: 60 Stunden incl. Lenkzeit und Be. und Entladezeit

 

Wie sieht das denn nun in der Doppelwoche aus?

Antwort: Bei einer Höchstlenkzeit von 90 Stunden in der Doppelwoche nach der 561/2006/EG verbleiben dem Fahrer im Extremfall zusätzlich noch 30 Stunden in der Zeit für die sonstigen Tätigkeiten. Dieses gilt für LKW und Busfahrer.

 

Was ist der 24 Stunden- Zeitraum?

Dieser ist nicht Kalender gebunden und beginnt nach dem Ende eines eingelegten Tages oder Wochenruhezeit von neuem.

 

Wie sieht es bei Vergehen mit den Strafvorschriften aus?

  • 23 Arbeitsgesetz,

Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr.1 bis 3,5 bis 7 bezeichnete Handlungen vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder beharrlich wiederholt,

wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Wer in Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Hier wird also der Arbeitgeber allein zur Verantwortung gezogen.

 

Muss ich 60 Stunden in der Woche arbeiten?

Nein, es kommt auf deinen Arbeitsvertrag an!

  • 7 Abs. 7 Auf Grund einer Regelung nach Abs. 2a oder den Absätzen 3 bis 5 jeweils in Verbindung

mit Absatz 2a darf die Arbeitszeit nur verlängert werden, wenn der Arbeitnehmer schriftlich eingewilligt hat. Der Arbeitnehmer kann die Einwilligung mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich widerrufen. Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht benachteiligen, weil dieser die Einwilligung zur Verlängerung der Arbeitszeit nicht erklärt oder die Einwilligung widerrufen hat.

 

Mit wie viel Stunden werden die Urlaube und Krankentage berechnet?

Antwort: Beide Möglichkeiten mit je acht Stunden.

 

Wie ist das mit dem Arbeitszeitnachweis?

Arbeitsgesetz § 16

  • der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes , der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen , für den Betrieb geltenden Rechtsverordnungen und der für den Betrieb geltenden Tarifverträge und Betriebs und Dienstvereinbarungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bis 3, §§ 12 und  21a Abs. 6 an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhändigen !

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Abs. 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind 2 Jahre aufzubewahren.

Somit besteht die Verpflichtung nur für den Arbeitgeber!

Interessant ist dieser § was die Aushändigung des Tarifvertrages angeht. Hier habt ihr einen Hebel!

 

Wie sieht es mit den Lenkzeiten aus?

Antwort: 561/2006/EG Artikel 6 Die Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten am Tag.

Sie kann jedoch höchstens zweimal in der Arbeitswoche auf 10 Stunden verlängert werden.

 

Wochenlenkzeit?

Antwort die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten und nicht dazu führen, dass die in der Richtlinie 2002/15/EG (Arbeitszeitgesetz) festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten wird.

 

Doppelwoche?

Antwort    Die summierte Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen darf 90 Stunden nicht überschreiten.

 

Konnten wir helfen?

 

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