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Krankengeld Ansprüche bei längerer Krankzeit!

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Das Bundesarbeitsgericht hat ein bemerkenswertes Urteil in einem solchen Fall ausgesprochen. Grundlage war die zu klärende Frage, wie ist es mit den Entgeltforderungen eines Arbeitnehmers, der seine Ansprüche über die Dauer von sechs Wochen geltend gemacht hat und infolge derselben Erkrankung nun wieder Arbeitsunfähig geworden ist?

Protestwelle der Landwirte sowie der Transportwirtschaft

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Wie in atemberaubender Schnelle die Protestwelle der Landwirte und der Transportwirtschaft zustande gekommen ist, lässt erahnen welche Kräfte sich entfalten könnten. Wir als Fachgewerkschaft GTL teilen den Unmut der Spediteure in der Sache mit! Wir erwarten aber auch, dass es nun endlich gelingt die legitimen Interessen der Arbeitnehmerschaft (Kalte Progression und Spesen z.b.) ebenso gemeinsam kraftvoll in der Öffentlichkeit zu vertreten.

Verletzung der Kabotage und Lenk- und Ruhezeiten

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Wir waren schon damals die einzige Arbeitnehmervertretung, die sich um diese bis Heute andauerten Missstände aufgezeigt hat!

 

Seit einigen Monaten werden in unseren Medien (Fernsehen und Fachzeitschriften) regelmäßig über die Missstände im gewerblichen Transportgewerbe berichtet.

Der Belgische Kabotage-Jäger Herr Raymond Lausberg kontrolliert regelmäßig Osteuropäische LKW-Fahrer und kommt zu schockierenden Ergebnissen.

In das Ausland verlegt werden ?

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Kann mein Arbeitgeber mich dazu Anweisen, dass ich für ihn im Ausland arbeiten bzw. verlegt werden kann?

Nun wir als Fahrpersonal kennen es nicht anders bei der Ausübung unseres Verantwortungsvollen Berufs. Die Frage wird aber spannender, wenn etwa der Reparaturtrupp wegen einer Technischen Panne oder aber ein Disponent in einer Filiale im Ausland für eine bestimmte Zeit oder aber ein Lagerfacharbeitnehmer dort dringend benötigt wird und dort gebraucht wird. Müssen wir darauf eingehen?

Befristeter Arbeitsvertrag

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Wer lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag angeboten bekommt und das auch in euren Interesse ist, sollten einige wichtige Dinge unbedingt eure Beachtung finden.

In einer juristischen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht in Berlin kam es in dieser Sache zu einem aufschlussreichen Urteil. In dem hier zugrunde liegenden Fall haben der Arbeitnehmer und die Arbeitgeberin einen befristeten Arbeitsvertrag mit einem Mechatroniker geschlossen. Dieser befristete Arbeitsvertrag wurde jedoch nicht mit der üblichen eigenhändigen Namensunterschrift auf dem Vertrag abgeschlossen, sondern unter der Verwendung einer sogenannten elektronischen Signatur.