Pause und trotzdem Geld für mich?

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Diese spannende Frage kann sich für jeden von uns stellen. Im Prinzip ist es aber so dass Arbeitspausen nicht vom Arbeitgeber zu vergüten sind. Begründung war dabei stets, dass Pausen zum Freizeitanspruch des Arbeitnehmers zu zählen sind uns somit eben nicht vergütet werden müssen.

Aber da gibt es durchaus handfeste Voraussetzungen, die zu einer sogenannten echten Pause erfüllt sein müssen und die sollten gerade wir als Arbeitnehmer stets im Auge haben. Was nun eine Pause ist, müssen wir dem Arbeitszeitgesetz entnehmen und als Fahrer dort den § 4 und diesen mit dem § 21 a abgleichen. Ganz wichtig dabei ist, dass Beschäftigte frei über ihre Zeit verfügen können und die Pause nicht kürzer als 15 Minuten gestückelt wird.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt muss der Arbeitgeber diese Unterbrechungen entlohnen! Und für unsere Kollegen aus der Werkstatt und dem Lager gilt, nein Raucherpausen müssen nicht bezahlt werden!

Und hier noch einmal das was man euch bei der „Weiterbildung“ alle fünf Jahre spätestens hoffentlich wieder in das Gedächtnis ruft, nach sechs Stunden Arbeit müssen wir alle zwingend eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen! Arbeitet ihr mehr als neun Stunden am Tag müssen wir die Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Geregelt ist das im Arbeitszeitgesetz und dort im (§ 4 ArbZG)!

Also auf diese Fakten achten und bei Bedarf reagieren! Und Bitte immer in den Fahrtenschreiber das richtige Symbol eingeben!

 

Mit kollegialem Gruße eure Fachgewerkschaft

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