Digitaler Tachograph 4.1

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In der letzten Woche wurde uns die Frage gestellt , ob ein Fahrer bei der Beladung oder
Entladung den Standort des Fahrzeuges hinterlegen muss?
Zur Erklärung: Mit der Einführung des Intelligenten Tachographen der zweiten Version (bei
VDO ist es der DTCO 4.1 oder bei Stoneridge SE5000 Smart 2) ist es Vorschrift, dass diese
Tachographen die jeweilige GNSS - Position zu Beginn und Ende des jeweiligen Tages, die
Grenzübertritte, alle 3 Stunden die kumulierte Lenkzeit alle 3 Stunden sowie die Position der
Be - und Entladung und der gleichzeitigen Be - und Entladung aufzeichnen müssen.
Jetzt ist es so: die kumulierte Lenkzeit und die Grenzübertritte werden automatisch
gespeichert, d.h. der Fahrer hat darauf keinen Einfluss. Beginn und Ende Land kennen wir
noch aus Zeiten der Tachoscheibe muss der Fahrer jeden Morgen und jeden Abend im
Menü händisch eingeben.
Wie aber wird mit der Eingabe der Beladung oder Entladung verfahren?
Wir haben uns für euch durch die Vorschriften gewühlt und keine passende Antwort
gefunden. Daraufhin haben wir bei der Bezirksregierung in Münster angerufen und dort mal
nachgefragt. Nachdem wir unser Anliegen erklärt haben, wurde uns gesagt, dass auch die
sich erstmal durch die Vorschriften kämpfen müssen und wir zurückgerufen werden. Keine 2
Stunden später hatten wir die Antwort:
Bisher ist es in keiner Vorschrift eingearbeitet, dass der Fahrer die Position erfassen muss.
Es ist aber damit zu rechnen das dies in den nächsten Jahren so kommen wird das
entweder der intelligente Tachograph durch entsprechende Sensorik die Position
automatisch erfasst oder der Fahrer dazu angehalten ist erst die Position zu erfassen und
dann auf Arbeitszeit zu stellen.
Wir halten euch auf dem Laufenden
Im Namen der GTL
Matthias Huckebrink
Mitglied im Bundesvorstand und Industrie. Meister. Kraftverkehr

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