Digitaler Tachograph 4.1

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In der letzten Woche wurde uns die Frage gestellt , ob ein Fahrer bei der Beladung oder Entladung den Standort des Fahrzeuges hinterlegen muss!

Zur Erklärung: Mit der Einführung des Intelligenten Tachographen der zweiten Version (bei VDO ist es der DTCO 4.1 oder bei Stoneridge SE5000 Smart 2) ist es Vorschrift, dass diese Tachographen die jeweilige GNSS - Position zu Beginn und Ende des jeweiligen Tages, die Grenzübertritte, alle 3 Stunden die kumulierte Lenkzeit alle 3 Stunden sowie die Position der Be - und Entladung und der gleichzeitigen Be - und Entladung aufzeichnen müssen. Jetzt ist es so: die kumulierte Lenkzeit und die Grenzübertritte werden automatisch gespeichert, d.h. der Fahrer hat darauf keinen Einfluss. Beginn und Ende Land kennen wir noch aus Zeiten der Tachoscheibe muss der Fahrer jeden Morgen und jeden Abend im Menü händisch eingeben.

Wie aber wird mit der Eingabe der Beladung oder Entladung verfahren? Wir haben uns für euch durch die Vorschriften gewühlt und keine passende Antwort gefunden. Daraufhin haben wir bei der Bezirksregierung in Münster angerufen und dort mal nachgefragt. Nachdem wir unser Anliegen erklärt haben, wurde uns gesagt, dass auch die sich erstmal durch die Vorschriften kämpfen müssen und wir zurückgerufen werden.

Keine 2 Stunden später hatten wir die Antwort:
Bisher ist es in keiner Vorschrift eingearbeitet, dass der Fahrer die Position erfassen muss. Es ist aber damit zu rechnen das dies in den nächsten Jahren so kommen wird das entweder der intelligente Tachograph durch entsprechende Sensorik die Position automatisch erfasst oder der Fahrer dazu angehalten ist erst die Position zu erfassen und dann auf Arbeitszeit zu stellen.

Wir halten Euch auf dem Laufenden

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